Reisebedingungen für Buspauschalreisen

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Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reisebüro Schumacher, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 - Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Reisebüro Schumacher den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2 - Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 - Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Reisebüro Schumacher beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Reisebüro Schumacher dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Reisebüro Schumacher nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4 - Für telefonische Buchungen gilt:
- a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Reisebüro Schumacher telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. Reisebüro Schumacher übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Reisebüro Schumacher, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Reisebüro Schumacher nach Ziffer 1.3 zustande.
- b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Reisebüro Schumacher zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.5 - Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 - Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651K BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 - Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
3.1 - Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reisebüro Schumacher unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 - Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Reisebüro Schumacher eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Buspauschalreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75%
ab dem 6. Tag oder bei Nichtanreise: 80%
3.3 - Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Reisebüro Schumacher nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4 - Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
4. Umbuchungen
4.1 - Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Reisebüro Schumacher bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
4.2 - Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt von Reisebüro Schumacher wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1 - Reisebüro Schumacher kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
- a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Reisebüro Schumacher muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
- b) Reisebüro Schumacher hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
- c) Reisebüro Schumacher ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
- d) Ein Rücktritt von Reisebüro Schumacher später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
- e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Reisebüro Schumacher in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Reisebüro Schumacher dieser gegenüber geltend zu machen.
5.2 - Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
6.1 - Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Reisebüro Schumacher (Reiseleitung, Busfahrer, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.2 - Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für Reisebüro Schumacher erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Reisebüro Schumacher für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- b) soweit Reisebüro Schumacher für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1 - Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Reisebüro Schumacher unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
8.2 - Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle groben Verschuldens, die in zwei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Reisebüro Schumacher Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Reisebüro Schumacher die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2007. Aktuelle Jahreszahl 2009.
Reiseveranstalter:
- Reisebüro Schumacher OHG, Josef-Schregel-Straße 2-4, 52349 Düren.
- Jean Schatorje GmbH & Co. KG, Gewerbering 19, 47623 Kevelaer.
- Reisebüro Schäfer GmbH, Dr. Felix-Gerhardus-Straße 11, 53894 Mechernich.
